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   OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13   

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OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13 (https://dejure.org/2015,46057)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.09.2015 - 5 A 774/13 (https://dejure.org/2015,46057)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. September 2015 - 5 A 774/13 (https://dejure.org/2015,46057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 60 SächsKAG § 9 SächsKAG § 14 Abs. 1
    Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die Straßenentwässerungskosten; Äquivalenzprinzip; Gebührenkalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 25; Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=1069, UA S. 9).

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 27).

    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 30; sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

    Bei derartigen Aufgaben - hier: der Aufgabe der Straßenentwässerung, die von den allgemeinen Umlagen in § 20 Verbandssatzung ausgenommen ist - lässt § 60 Abs. 2 SächsKomZG generell Kostenerstattungsvereinbarungen zu, für die der Umlagemaßstab des Absatzes 1 Satz 2 nicht erfüllt sein muss (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 33).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Die Bemessung der Gebühren nach dem Vorteil oder Nutzen (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG) ist ein sachgerechter Maßstab (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. März 2003, BVerfGE 108, 1, 18 f. - Rückmeldegebühr BW).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 20.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Die Grenzen dieses Ermessens sind erst überschritten, wenn die zu einer Anlage zusammengefassten, technisch voneinander unabhängigen Teile in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass ihre Vergleichbarkeit schlechterdings ausgeschlossen und ihre Zusammenfassung daher willkürlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 9 C 20.14 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 19.09.2012 - 5 A 762/10

    Niederschlagswassergebühr, Benutzungsverhältnis, willentliche Abwassereinleitung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Hierfür ist die willentliche Inanspruchnahme der Einrichtung erforderlich (SächsOVG, Urt. v. 19. September 2012 - 5 A 762/10 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1990 - 9 A 992/88

    Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Entwässerungsgebühren; Satzung über die

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10

    Weites Organisationsermessen des Aufgabenträgers bei der Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Dabei kommt ihm nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -, juris Rn. 31) ein weites Organisationsermessen zu.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95

    Regelabfuhr; Soll-Behältervolumen; Abfallbeseitigung; Bedarfsabfuhr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2001 - 9 B 157/01

    Gebühren keine Erblasserschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, juris Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13
    Es ist zwar geklärt, dass das Äquivalenzprinzip keinen tauglichen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Umlage darstellt, weil umlagepflichtige und umlageberechtigte Körperschaft einander nicht gegenüberstehen wie abgabenpflichtige Bürger und Staat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 1991, BVerfGE 83, 363, 392; BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 29).
  • VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10

    Rechtmäßigkeit der Verbandssatzung eines Zweckverbands; Ermittlung der Kosten der

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 5 B 120/14

    Wasserversorgungsgebühren, Abwassergebühren, Zweckverband, Umlageregelung für

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07

    Zweckverband; Gründungsmängel; Sicherheitsneugründung; Äquivalenzprinzip

  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14

    Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater

    In der Rechtsprechung des Senats zur Bildung und Ausgestaltung einer öffentlichen 23 Abwasserbeseitigungseinrichtung ist bereits geklärt, dass der Aufgabenträger bei der Entscheidung, ob er eine einheitliche aufgabenbezogene oder mehrere anlagenbezogene öffentliche Abwassereinrichtungen bildet (§ 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SächsKAG), ein weites Organisationsermessen hat, das vom Gericht nur darauf zu überprüfen ist, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens unvertretbar oder unverhältnismäßig ist und sich der Satzungsgeber dabei nicht von Willkür hat leiten lassen, keinen Rechtsirrtümern unterlegen und nicht von sachfremden Erwägungen ausgegangen ist (st. Rspr., SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 774/13 -, juris Rn. 25, v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 48, und v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -, juris Rn. 31 ff.).
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